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Argumentationshilfe

Manchmal ist es gar nicht so leicht, Passantinnen und Passanten, den eigenen Bekanntenkreis oder auch andere DiskussionspartnerInnen von den eigenen Argumenten zu überzeugen.


Das kann daran liegen, dass man sich selbst noch nie Gedanken über die Sicht des Gegenübers gemacht hat und deshalb nicht auf die Argumentation eingehen kann. Es kann aber natürlich auch daran liegen, dass die andere Person schlicht uneinsichtig ist.


An Letzterem können wir nichts ändern, aber um diskutierfreudige Menschen zu überzeugen, haben wir euch diese Argumentationshilfe vorbereitet. Viel Spaß beim Diskutieren und Erfolg beim Überzeugen! :-)



„Mir doch egal, ob ich überwacht werde –
ich habe doch schließlich nichts zu verbergen!“

Weit gefehlt: Jede und jeder hat eine Intim- und Privatsphäre, die den Staat und unsere MitbürgerInnen nichts angehen. Jeder und jedem von uns sind bestimmte Dinge unangenehm und wir möchten nicht, dass andere davon erfahren. Es gibt Beispiele aus Großbritannien, in dem Menschen von einem Lautsprecher an einer Überwachungskamera ermahnt wurden, weil sie Pommes oder ein Kaugummi auf den Boden geworfen haben.


Die Menschen in einer freien und demokratischen Gesellschaft leben freiwillig nach bestimmten Regeln und nicht, weil ein omnipräsenter Überwachungsapparat sie andernfalls bestraft. Wir haben als BürgerInnen dieses Staates ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies bedeutet, dass es allein unsere Entscheidung ist, was wir von unserer Privatsphäre Preis gegeben wollen und was nicht.

 

Videoüberwachung

 

„Durch die Videoüberwachung werden Straftaten und Anschläge verhindert.“


Zunächst bedeutet ein vermeintliches Mehr an Sicherheit nicht gleich auch wirklich mehr Sicherheit. Verbrechen werden durch die Überwachung per Videokamera ja nicht per se verhindert. Häufig wird uns vorgegaukelt durch Videoüberwachung und andere Maßnahmen, wären wir vor Kriminalität geschützt.


Dazu müssten die aufgezeichneten Bilder aber auch rund um die Uhr von jemanden beobachtet werden. In den vier nordrhein-westfälischen Teststädten Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf und Mönchengladbach ist dagegen nur eine Verschiebung der Gewalt zu beobachten: Am Düsseldorfer Heinrich-Heine-Platz beispielsweise, prügeln sich die Menschen abends weniger, dafür aber in den Seitenstrassen vermehrt.


Auch eine andere Studie beweist: jedeR LondonerIn wird am Tag von durchschnittlich 300 Überwachungskameras erfasst. Trotzdem ist die Kriminalitätsrate dort höher als in jeder anderen europäischen Großstadt.



„Schön und gut, aber durch die Videoüberwachung können doch Straftaten aufgeklärt werden.“


Auch das ist so nicht ganz richtig – natürlich können Videoaufnahmen eines Verbrechens wie etwa die Aufnahmen in der Münchener U-Bahn oder die der„Kölner Kofferbomber“ dafür sorgen, dass sich die Polizei ein Bild vom Tathergang machen kann. Zu einer Identifikation der TäterInnen führt dies jedoch nur in den seltensten Fällen. Es muss schon Zufall sein, dass die Personen in die Kameras schauen und so gut zu erkennen sind. Wenn sich die Person etwa vorher vermummt hat, ist sie nur schwerlich ausfindig zu machen.

 

Außerdem kommt hier wieder ins Spiel, dass sich Kriminalität von den bewachten Plätzen weg in Seitenstrassen und andere, nicht-überwachte Plätze verlagert. Man müsste also den gesamten öffentlichen Raum bewachen. Dies würde zum totalen und totalitären Überwachungsstaat führen – das Aus jeglicher bürgerlicher Freiheitsrechte. Zudem kommen die hohen Kosten, denn die Kameras wollen nicht nur angeschafft, sondern die aufgenommenen Bilder auch noch beobachtet und ausgewertet werden.

 

Vorratsdatenspeicherung

 

„Verbindungsdaten sind zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unverzichtbar!“


Zu Abrechnungszwecken werden bestimmte Verbindungsdaten ohnehin gespeichert, auch ohne Vorratsdatenspeicherung. Darüber hinaus können die Sicherheitsbehörden bei Bedarf eine richterliche Anordnung beantragen, wonach die Verbindungsdaten bestimmter Verdächtiger aufzuzeichnen sind. Die terroristischen Anschläge in Madrid im Jahr 2004 konnten mit Hilfe von Verbindungsdaten aufgeklärt werden, die ohnehin verfügbar waren.


Eine Vorratsdatenspeicherung war nicht erforderlich. Wirkliche Kriminelle bleiben sowieso unentdeckt, weil sie sich mit Umgehungsstrategien behelfen (z.B. wechselnde Benutzung unregistrierter Prepaid-Handykarten) oder auf andere Kommunikationskanäle ausweichen (z.B. Post, persönliche Treffen, geschützte Bereiche im Internet).


Auch sonst verhindert die Vorratsdatenspeicherung keine Kriminalität. Irland ist dafür ein gutes Beispiel: 2002 wurde eine dreijährige Vorratsdatenspeicherung eingeführt hat, die aber keinen Rückgang der Kriminalität bewirkt hat.Das Bundeskriminalamt (BKA), nicht unbedingt Vorreiter beim Schutz der BürgerInnenrechte, schätzt, dass durch die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote im besten Fall von 55 Prozent auf ganze 55,006 Prozent gesteigert werden kann...

 

„Die Vorratsdatenspeicherung ist doch eine EU-Richtlinie,
welche Deutschland umsetzen musste?“


Das ist nicht ganz richtig. Es gibt zwar diese EU-Richtlinie, sie muss aber wegen schwerer und offensichtlicher Rechtsverstöße bisher nicht umgesetzt werden und wird voraussichtlich noch 2008 vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt werden. In vielen Punkten geht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung außerdem sogar über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus, obwohl Bundesjustizministerin Brigitte Zypries immer wieder behauptet, sich gegen die Vorratsdatenspeicherung mit Händen und Füßen gewehrt zu haben.

 

Online-Durchsuchung



„TerroristInnen nutzen das Internet für ihre Zwecke,
deshalb ist es nur richtig auch die Computer zu überwachen.“


Keine Frage: Auch TerroristInnen nutzen Computer und Internet. Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung sind trotzdem schon deshalb Blödsinn, weil potentielle TerroristInnen sich ganz einfach davor schützen können. Sowohl Online-Durchsuchungen als auch Vorratsdatenspeicherung  sind also ziemlich ineffektiv, denn wenn jemand wirklich etwas zu verstecken hat, wird er dies wohl kaum einfach per E-Mail verschicken.



„Immerzu drescht ihr auf Wolfgang Schäuble (Bundesinnenminister)
und Brigitte Zypries (Bundesjustizministerin) ein,
was soll das denn? Die tun doch auch nur ihren Job.“


Natürlich erledigen beide ihren Job, aber das tun sie nicht gut. Die Aufgabe von BundesministerInnen ist es ja nicht, möglichst viele Gesetze zu verfassen, welche die Grundrechte einschränken oder das Grundgesetz in Frage stellen. Ihre Aufgabe ist es, die Bürgerinnen und Bürger effektiv vor Verbrechen zu schützen.


Mit den Gesetzesvorschläge, die sie immer wieder und wieder vorlegen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht sie schon mehrmals abgelehnt hat, höhlen sie den Rechtsstaat immer weiter aus– mit zweifelhaften Erfolgen für die Sicherheit der BürgerInnen. Angeblich sollen die ganzen Maßnahmen zwar mehr Sicherheit bringen, dahinter steckt aber oft nicht mehr als purer Aktionismus: Das dauernde Gerede von neuen Sicherheitsmaßnahmen vermittelt ein Gefühl von zusätzlicher Sicherheit, wo sich effektiv nichts geändert hat.



„Ihr Grünen seid immer nur gegen alle Vorschläge –
was würdet ihr denn für mehr Sicherheit tun?“


Im Prinzip bedarf es keiner zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen. Der Staat darf heute schon in die Privatsphäre von Verdächtigen eingreifen – aber eben nur, wenn auch tatsächlich ein Verdacht besteht. Daran darf man auch auf keinen Fall etwas ändern. Es wird niemals vollkommene Sicherheit geben, also sollten wir auch nicht unsere persönliche Freiheit dafür preisgeben.


Die Ermittlungsbehörden bräuchten, um ihre Arbeit effektiver und schneller erledigen zu können, vor allem mehr Geld, mehr Personal und eine bessere Ausstattung. Daran aber will weder die Landes- noch die Bundesregierung etwas ändern. Stattdessen investieren diese lieber in Pseudo-Projekte wie die Online-Durchsuchungen und teure Überwachungskameras.