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Videoüberwachung

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Zuletzt geändert am:  5.04.2008
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Videoüberwachung

Tagtäglich werden wir von Videokameras gefilmt und kontrolliert. Überall auf Bahnhöfen und Flughäfen, in Geschäften und Banken hängen Schilder mit dem Hinweis auf Überwachung per Kamera. Aber auch der öffentliche Raum wird zunehmend von staatlichen Überwachungskameras aufgezeichnet, seit einigen Jahren auch hier in NRW.

 

Videoüberwachung in NRW


Bereits seit dem Jahr 2000 erlaubt das nordrhein-westfälische Polizeigesetz die Überwachung von öffentlichen Plätzen. Auf dieser Grundlage fand von 2001 bis 2002 in Bielefeld ein Pilotprojekt zur Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten statt.


Mit der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes im Sommer 2003 wurde §15a des Polizeigesetzes ausgeweitet. Dadurch dürfen öffentliche Plätze beobachtet werden, wo wiederholt Straftaten begangen wurden und auch in Zukunft eine hohe Kriminalität erwartet wird. Die Speicherungsdauer der übertragenen Bilder beträgt laut Gesetz „im Regelfall“ 14 Tage, die Videoüberwachung ist grundsätzlich auf ein Jahr befristet, es besteht allerdings die Möglichkeit zur Verlängerung.


Derzeit wird in den vier nordrhein-westfälischen Städten Bielefeld, Düsseldorf, Mönchengladbach und Coesfeld von der Videoüberwachung öffentlicher Plätze Gebrauch gemacht. Im Sommer 2008 tritt der entsprechende Paragraph des Polizeigesetzes wieder außer Kraft, die fünfjährige Testphase läuft aus. Eine wirkliche Evaluation und ehrliche Abwägung von Kosten und Nutzen der Videoüberwachung gab es bisher nicht. Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat bereits einen Gesetzesentwurf verfasst, welcher eine Verlängerung der Befristung auf weitere fünf Jahre vorsieht. – Doch wie nützlich ist die Videoüberwachung wirklich?

 

Pro Videoüberwachung


BefürworterInnen der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen halten sie für hilfreich, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die Aufzeichnungen sollen Kriminalität vorbeugen und Straftaten verhindern, indem sie einen  abschreckenden Effekt haben und gleichzeitig zur Aufklärung von Kriminalfällen genutzt werden können. Dazu kommt das positive Sicherheitsgefühl der Passantinnen und Passanten. Dies ist sicherlich auch eine Erklärung für die hohe Akzeptanz von Videoüberwachung in breiten Teilen der Bevölkerung.

 

Contra Videoüberwachung


Allerdings ist es nur eine vermeintliche Sicherheit, die von der Videoüberwachung ausgeht. Denn durch diese kann weder die Kriminalität wirksam eingedämmt noch Straftaten verhindert werden.

Es wurde die Erfahrung gemacht - auch in den nordrhein-westfälischen Teststädten - dass sich die Kriminalität in die Seitenstraßen oder auf andere Plätze verschiebt. Es gibt also nicht weniger Straftaten, sondern lediglich eine Verschiebung an andere Orte. Zwar könnte man jetzt argumentieren, dass jeder Winkel des öffentlichen Raumes überwacht werden sollte. Das würde aber nicht nur die totale Überwachung bedeuten – ein Zustand in dem wir nicht leben möchten - sondern wäre finanziell und technisch schlichtweg nicht möglich.


Hinzu kommt, dass auch bei engmaschiger Überwachung, Kriminalität nicht nennenswert abgesenkt werden kann. Ein gutes Beispiel dafür ist Großbritannien: Durchschnittlich wird dort jedeR Einzelne täglich von bis 300 Videokameras aufgenommen, gleichzeitig hat z.B. London im Vergleich zu anderen europäischen Städten die höchste Kriminalitätsrate.


Auch datenschutzrechtlich ist die Videoüberwachung höchst fragwürdig, denn es werden mutwillig unverdächtige Personen ins Visier genommen, was der geltenden Unschuldsvermutung widerspricht. Der ständige Beobachtungsdruck durch die Videoüberwachung führt zu Verunsicherung und leicht auch zu angepasstem Verhalten – also genau das Gegenteil von einer Gesellschaft, die sich auch durch ihre Vielfalt und Individualität auszeichnet.


Die Missbrauchsgefahr ist zudem sehr hoch, ein Beispiel dafür: Wachleute des Berliner Pergamonmuseums filmten im Sommer 2006 mit einer Überwachungskamera in die Wohnung von Angela Merkel und brachten daraufhin Bilder von Merkels Mann im Bademantel in Umlauf. In Großbritannien wurden schon des Öfteren Bilder, die von staatlichen Videokameras aufgezeichnet wurden, veröffentlicht.


Die Videoüberwachung ist noch dazu sehr kostenintensiv, denn nicht nur die Kameras an sich kosten bereits locker fünfstellige Beträge, sondern auch der benötigte Personalaufwand zur Beobachtung der Aufnahmen ist extrem hoch und damit teuer.


Wie die „Kofferbomber von Köln“ zeigen, können Anschläge entgegen der herrschenden Argumentation auch durch Videoüberwachung nicht verhindert werden. Der Tathergang wurde zwar aufgezeichnet, dadurch wurde der Anschlag aber nicht verhindert; die Koffer sind aufgrund von handwerklicher Fehler nicht explodiert. Stattdessen werden fast ausschließlich unschuldige Personen ins Visier genommen und unter  Terrorismusverdacht gestellt.

 

Gegen die totale Überwachung!


Dagegen steht natürlich immer noch das Argument der Verbrechensaufklärung und dadurch die Verhinderung weiterer Straftaten. In der Abwägung glauben wir aber nicht, dass die mögliche Hilfe bei der Aufklärung von Straftaten (die auch nicht so einfach ist, wie es in diversen Krimisendungen im Fernsehen scheint) die negativen Folgen wie die Einschränkung der BürgerInnenrechte, angepasstes Verhalten und die Missbrauchsgefahr kompensieren kann!