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| Zuletzt geändert am: 5.04.2008 |
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Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, das im Rahmen des polizeilichen Meldewesens Personaldaten erfasst, die der Meldepflicht unterliegen. Dieses polizeiliche Meldewesen wird im Rahmen der nationalen Meldegesetze geregelt und bei der Meldebehörde erfasst.
Bisher ist das Meldewesen in Deutschland eine kommunale Aufgabe. Die Daten der Bürgerinnen und Bürger - beispielsweise das Geschlecht, die Religionszugehörigkeit, der Familienstand, die Pass- und Ausweisdaten und die Steuerdaten - sind also momentan in den Händen des örtlichen Einwohnermeldeamtes. Die Föderalismusreform sieht die Änderung dieser Zuständigkeit und die Einführung eines zentralen Bundesmelderegisters vor, welches also alle bisher schon erhobenen Daten der 82 Millionen BundesbürgerInnen sowie weitere Informationen zentral sammeln soll.
Eingeführt werden soll das Bundesmelderegister, um die Verwaltung „effizienter“ zu gestalten. Es soll also eine „Superkartei“ geschaffen werden, die über 82 Millionen Datensätze verfügt. Dadurch entstehen Strukturen, die beliebig erweitert werden können. Damit könnte dieses Register so ausgebaut werden, dass es auch zu Fahndungs- und Überwachungszwecke genutzt werden kann und so eine umfassende und flächendeckende Rasterfahndung möglich macht.
Die GRÜNE JUGEND NRW lehnt diese Entwicklung hin zu einem zentralen Bundesmelderegister ab. Die Einführung geschieht völlig ungerechtfertigt. Da die Daten zu 95 Prozent auch nur kommunal benötigt werden, ist das Argument der Einführung für eine effizientere Verwaltung haltlos.
Mit der gebündelten Erhebung auch sensibler personenbezogener Daten wie Geburtsort, Religionszugehörigkeit, Familienstand, oder Steueridentifikationsnummer ist dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Mit dem Bundesmelderegister entstünde eine Datenbank, in die allmählich noch kritischere Daten eingespeist werden könnten. Diese Daten könnten durch die Zentralisierung dann leicht miteinander verknüpft werden. Zugriff auf die gesammelten Daten sollen Meldeämter, Polizeibehörden, Nachrichtendienste und Finanzämter erhalten.
Der Schutz der BürgerInnen vor staatlicher Überwachung und staatlicher Kontrolle würde also massiv verletzt. Mit diesen Bedenken stehen wir nicht alleine, sondern können uns auf das Grundgesetz berufen: So wurde nach der deutschen Einheit das zentrale Melderegister der DDR als verfassungswidrig eingestuft und deswegen zu Recht abgeschafft. Ein zentrales Register ist ein erster Schritt hin zu einem zentralistischen Überwachungsstaat.
Besonders die Aufnahme der eindeutigen Steueridentifikationsnummer in das neue Melderegister lehnen wir ab, da diese so schleichend zu einer allgemeinen und menschenverachtenden Personenkennzahl würde, wie sie totalitäre Regime benutzen - und sie auch in der DDR existierte - um ihre BürgerInnen zu kontrollieren.